Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 25.02.2003 - 5 E 2180/01 (V) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Heranziehung zu Auskünften nach der Intrahandelsstatistik; Alle aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedsstaat beförderten Waren als Gegenstand der Statistik des Warenverkehrs zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 645
- EuZW 2003, 776
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2003 - 5 E 2180/01
Erst die Kenntnis der relevanten Daten und die Möglichkeit, die durch sie vermittelten Informationen mit Hilfe der Chancen, die eine automatische Datenverarbeitung bietet, für die Statistik zu nutzen, schafft die für ein am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik unentbehrliche Handlungsgrundlage (so BVerfGE 65, 1, 47; vgl. auch BVerfGE 27, 1, 9). - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2003 - 5 E 2180/01
Erst die Kenntnis der relevanten Daten und die Möglichkeit, die durch sie vermittelten Informationen mit Hilfe der Chancen, die eine automatische Datenverarbeitung bietet, für die Statistik zu nutzen, schafft die für ein am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik unentbehrliche Handlungsgrundlage (so BVerfGE 65, 1, 47; vgl. auch BVerfGE 27, 1, 9). - BVerwG, 29.08.1968 - I C 40.66
Belastung eines Unternehmens durch Arbeiten für statistische Zwecke - Erteilung …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.02.2003 - 5 E 2180/01
Ihr wird weder die Berufsausübung unmöglich gemacht bzw. unzumutbar erschwert, noch hat die Heranziehung zur Auskunftserteilung existenzgefährdenden und damit enteignenden Charakter (vgl. dazu BVerwG, DÖV 1969, S. 639).
- VG Chemnitz, 24.11.2004 - 3 K 1006/04
Statistikrecht: Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Unternehmen zu statistischen …
Die Antragstellerin ist von Gesetzes wegen gehalten, ihren Auskunfstverpflichtungen nach dem Statistikgesetz genauso wie ihren anderen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen z.B. im hygienischen, steuerlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bereich nachzukommen, die mit der Ausübung ihres Gewerbes im Zusammenhang stehen (vgl. auch VG Wiesbaden, Urt. v. 25.2.2003, NVwZ-RR 2003, 645, 646).